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Thread: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

  1. #1

    Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Hallo Gerichtshof, hallo Spielerschaft,

    es geht um folgenden Sachverhalt: Spieler A nimmt einen Avatar von Spieler B gefangen. Spieler A publiziert nun ein SKN in dem der Avatar von Spieler B handelt.

    Ich habe das SKN-Gesetzbuch (hier: http://game.stne.net/manual?id=144 ) auf Verweise über die Nutzung von RP-Charakteren eines anderen Spielers durchsucht, jedoch keine gefunden.

    Wie sieht der GH die Sachlage?

    Wie sieht die Spielerschaft die Sachlage?

    Meiner Meinung nach sollte im Falle der Gefangennahme eines Avatars das RP zwischen beiden Spielern abgesprochen werden. Unabhängig davon sollte der Besitzer des Avatars immer das letzte Wort haben, da dieser den Avatar im Zweifelsfall auch vernichten kann, RP-Technisch quasi eine Art Selbstmord.

    Grüße.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  2. #2

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    ich schiebe das mal ins Allgemeine.
    Im GH Bereich soll keine Diskussionen geben.


    So zum Thema.
    Meinst du jetzt damit das du sozusagen als Avatar(Spieler B) sprichst?
    Hm müsste wir die SL(Proxi) fragen.

  3. #3

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Zu den Grundprinzipien einer Geiselnahme/Kriegsgefanngenschaft gehört es, dass dem Opfer ein Teil seines freien Willens genommen wird. Dies sollte hier auf jeden Fall berücksichtigt werden wenn von "Einverständnis des Avatarbesitzers" die Rede ist.
    Was anderes ist es natürlich, wenn der Avatar in dem RP selbst Handlungen oder Aussagen vornimmt. Denn der "Entführer" kann den RP-Charakter nur ungenügend vertreten, dann ist meiner Meinung nach auf jeden Fall eine Absprache mit dem Besitzer (und dessen Einverständnis) nötig.

    Das sollte übrigens unabhängig von der Repräsentation des RP-Charakters durch einen Avatar gelten.

  4. #4

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Wenn er den Avatar physisch hat, kann er mit dem machen, was er will.

    Dafür braucht es keine Regeln.

    Er kann den Avatar, foltern, unter Drogen setzen, was auch immer, um ihn für sich gefügig zu machen.

    Es liegt in der Hand des Besitzers durch eigenes RP gegen zu steuern, bis hin zum Selbstmord des Avatars.

    Das stellt meine eigene Meinung dar.

  5. #5

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Quote Originally Posted by XDragonX
    ich schiebe das mal ins Allgemeine.
    Im GH Bereich soll keine Diskussionen geben.


    So zum Thema.
    Meinst du jetzt damit das du sozusagen als Avatar(Spieler B) sprichst?
    Hm müsste wir die SL(Proxi) fragen.
    Nehmen wir als Beispiel mal Folgendes: Spieler A spricht in seinem SKN davon, dass der Avatar von Spieler B irgendwas getan hat, nachdem der Avatar gefangen genommen wurde.

    So kann es durchaus sein, dass der Avatar anders handelt, als es die typischen Verhaltensmuster beschreiben. Ein extremes Beispiel: Irgendein Siedlervolk nimmt einen Klingonen gefangen. Nun verkündet der Siedler, dass der Klingone um Gnade gebettelt hätte. Geht das? Geht das nicht? Meiner Meinung nach muss dem Klingonen hier Gelegenheit gegeben werden, seinen Avatar handeln zu lassen. Und sei es nur der, bei Klingonen übliche, Selbstmord.

    Grüße.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  6. #6

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Na kann er doch. Es steht ihm doch frei ein eigenes SKN/SSKN zu veröffentlichen.

    Was bitte hindert dich daran, die Handlung in dieser Richtung zu beeinflussen?

  7. #7

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Quote Originally Posted by darkside
    Na kann er doch. Es steht ihm doch frei ein eigenes SKN/SSKN zu veröffentlichen.

    Was bitte hindert dich daran, die Handlung in dieser Richtung zu beeinflussen?
    Die Möglichkeit meines Mitspielers, selber ein S(s)KN zu schreiben, bevor ich eins schreiben kann. Bevor ich mir was aus den Fingern gesogen habe, plappert mein Mann, entgegen seinem typsichen Verhalten, alle möglichen Geheimnisse aus.

    Grüße.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  8. #8

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Du hast die Geheimnisse des RP erkannt.
    Einer schreibt was, der andre reagiert drauf. Und mit Deiner Reaktion kannst Du das gesagte verändern.


    Glückwunsch!

  9. #9

    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Wenn jemand seinen RP-Charakter als Avatar erstellt muss er damit leben wenn er gefangen genommen wird und dann auch mit dem Avatar RP gemacht wird. Wer einen RP-Charakter hat der ihm wichtig ist und mit dessen Verlust er nicht klar kommt sollte so einen nicht als Avatar erstellen. Ich bin der Meinung mit sinnvollem RP kann man hier genug gegensteuern.

    Btw. Selbstmord ist nicht so einfach wenn man in Ketten liegt.

  10. #10
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    Re: Lücke im SKN-Gesetzbuch?

    Die Lage ist doch eigentlich recht simpel. Der gefangene Avatar darf ohne Zustimmung des Besitzers keine selbständigen Handlungen ausführen. Und wenn er zu etwas gezwungen wurde, dann muss das auch so dargestellt werden. Wenn nötig durch ein zusätzliches sskn. Im Streitfall sollte der Besitzer das letzte Wort haben.
    Dies ist meine Meinung. Sie kann nicht durch Beleidigung, Drohung oder Schmeicheleien geändert werden.

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