Hallo Gerichtshof, hallo Spielerschaft,

es geht um folgenden Sachverhalt: Spieler A nimmt einen Avatar von Spieler B gefangen. Spieler A publiziert nun ein SKN in dem der Avatar von Spieler B handelt.

Ich habe das SKN-Gesetzbuch (hier: http://game.stne.net/manual?id=144 ) auf Verweise über die Nutzung von RP-Charakteren eines anderen Spielers durchsucht, jedoch keine gefunden.

Wie sieht der GH die Sachlage?

Wie sieht die Spielerschaft die Sachlage?

Meiner Meinung nach sollte im Falle der Gefangennahme eines Avatars das RP zwischen beiden Spielern abgesprochen werden. Unabhängig davon sollte der Besitzer des Avatars immer das letzte Wort haben, da dieser den Avatar im Zweifelsfall auch vernichten kann, RP-Technisch quasi eine Art Selbstmord.

Grüße.