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Thread: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503

  1. #1
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    SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503

    Anklage gegen DE1-34388 wegen SKN 390503

    Verstoss gegen §§ 2.2 2.3 2.10 und 2.11 des SKNGB

    Begründung:

    Der ganze Beitrag besteht nur aus minimal verpacktem nonrpg. Es wird über Mitarbeiter von STNE hergezogen. Ein Bezug auf ingame Geschehen oder vorhergehende Beiträge ist nicht erkennbar. Verwendete Outgame-Begriffe: Mitarbeiter, Bla(s)enbimbos, Scriptbimbos. Die Bezeichnung Zitat: 'JULIAN DEPP' sehe ich als Beleidigung für einen STNE Mitarbeiter an.

    Antrag: Schwärzung des Beitrags, Bestrafung entsprechend Vorstrafenregister.

    P.S. Der Angeklagte möge es sich verkneifen, den Beitrag nachträglich mit irgendeinem ingame Zeug zu rechtfertigen. Er würde sich nur lächerlich machen.
    Dies ist meine Meinung. Sie kann nicht durch Beleidigung, Drohung oder Schmeicheleien geändert werden.

  2. #2

    Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503

    Als Sofortmaßnahme von mir geschwärzt.

    Bitte um schnelle Entscheidung.
    NPC - Überwacher von STNE

    Kontaktaufnahme über
    DE1-1722
    DE3-11
    DE4-11
    Supportticket mit der Kategorie "Rund um NPC"

    oder über das Forum.

  3. #3

    Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503

    SKN wurde gelöscht, Spieler aufgrund seiner Vorstrafen sofort gesperrt.

    Zuständiger Richter: Goner

  4. #4

    Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit der SL wie folgt:

    Angeklagt ist
    DE1-34338

    wegen Verstoß gegen:
    § 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. des SKN-GB

    Urteil:
    DE1-34338 hat einen Verstoß gegen das SKN-GB
    § 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. begangen.
    Gem. § 6.1. des SKN-GB,wird der globale Account von DE1-34338 hiermit mit einer Sperre von 4 Wochen = 672 Stunden,und einer Schreibsperre in den SKN Kanälen 1, 2, 3 und 100 von 8 Wochen = 1344 Stunden bestraft.

    Begründung:
    Liegt ausreichend formuliert in der Klage vor.

    Anmerkung:
    im einzelnen setzt sich das Urteil wie folgt zusammen:
    Für seinen offenen Verstoß gegen die SKN-Regeln und bemitleidenswertes Verhalten:
    - 3 Wochen Sperre für das Spiel, 6 Wochen Sperre für SKN

    Für den Versuch die Temporäre Spielsperre zu umgehen:
    - bestehende Sperre wird nicht angerechnet
    - 1 Woche Sperre für das Spiel, 2 Wochen Sperre für SKN
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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