Anklage gegen DE1-34388 wegen SKN 390503

Verstoss gegen §§ 2.2 2.3 2.10 und 2.11 des SKNGB

Begründung:

Der ganze Beitrag besteht nur aus minimal verpacktem nonrpg. Es wird über Mitarbeiter von STNE hergezogen. Ein Bezug auf ingame Geschehen oder vorhergehende Beiträge ist nicht erkennbar. Verwendete Outgame-Begriffe: Mitarbeiter, Bla(s)enbimbos, Scriptbimbos. Die Bezeichnung Zitat: 'JULIAN DEPP' sehe ich als Beleidigung für einen STNE Mitarbeiter an.

Antrag: Schwärzung des Beitrags, Bestrafung entsprechend Vorstrafenregister.

P.S. Der Angeklagte möge es sich verkneifen, den Beitrag nachträglich mit irgendeinem ingame Zeug zu rechtfertigen. Er würde sich nur lächerlich machen.