unter Verdacht steht/stehen
DE4-2791
wegen Verstoß gegen:
DE4-2791
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
unter Verdacht steht/stehen
DE4-2791
wegen Verstoß gegen:
DE4-2791
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
zuständiger Richter: Bero
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE4-2791
wegen Verstoß gegen:
§ 3.5 der Spielregeln
Urteil:
DE4-2791 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen.
Gem. § 5.2 der Spielregeln, wird DE4-2791 mit einer Verwarnung bestraft .
Begründung:
Da der Spieler eine Selbstanzeige eingereicht hat und einsichtig ist wird eine Verwarnung ausgesprochen.
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)