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Thread: Anklage gegen DE4-2791

  1. #1
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    Anklage gegen DE4-2791

    unter Verdacht steht/stehen
    DE4-2791

    wegen Verstoß gegen:
    DE4-2791
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 3.5 begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage
    semper fi

    Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
    das Leben allen Lebens.


    "Libenter homines id, quod volunt, credunt."
    (Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)

  2. #2
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    zuständiger Richter: Bero
    semper fi

    Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
    das Leben allen Lebens.


    "Libenter homines id, quod volunt, credunt."
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  3. #3
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    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-2791

    wegen Verstoß gegen:
    § 3.5 der Spielregeln

    Urteil:
    DE4-2791 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 3.5 begangen.
    Gem. § 5.2 der Spielregeln, wird DE4-2791 mit einer Verwarnung bestraft .

    Begründung:
    Da der Spieler eine Selbstanzeige eingereicht hat und einsichtig ist wird eine Verwarnung ausgesprochen.
    semper fi

    Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
    das Leben allen Lebens.


    "Libenter homines id, quod volunt, credunt."
    (Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)

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