unter Verdacht steht/stehen
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
DE1-62628
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
unter Verdacht steht/stehen
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
DE1-62628
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
Zuständiger Richter: Bero
closed for GH
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3 und § 3.5 der Spielregeln
Urteil:
DE1-62628 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.3 und § 3.5 begangen.
Gem. § 5.2 der Spielregeln, wird DE1-62628 mit einer Chatsperre von 6 Monaten und 1 Monat Accoutsperre bestraft.
Begründung:
Aufgrund der untragbaren Art des Spielers und des wiederholten
Verstoßes gegen die Spielregeln.
Da die Art der Beleidigungen massiv und vermehrt aufgetreten sind, und dies nicht die erste Klage ist welche gegen die oben aufgeführten § verstößt.
Last edited by Bero; 10-12-2012 at 12:50.
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)