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Thread: Klage gegen DE4-28511 und DE4-28509

  1. #1

    Klage gegen DE4-28511 und DE4-28509

    unter Verdacht steht/stehen
    DE4-28511 (STARWalker)
    DE4-28509 (Sternenfee)

    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben
    .

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage


    oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2
    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-28511 (STARWalker)
    DE4-28509 (Sternenfee)

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und §2.3.der Spielregeln

    Urteil:
    DE4-28511 (STARWalker)
    DE4-28509 (Sternenfee)
    hat/haben keinen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,werden DE4-28511 und DE4-28509 hiermit freigesprochen.

    Anmerkung:
    oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung entsperrt

    DE4-28511 (STARWalker) und DE4-28509 (Sternenfee) stehen wegen "wegen destruktivem Verhalten"
    weiterhin unter Beobachtung der Spiel Leitung.
    Last edited by Goner; 28-01-2013 at 21:50.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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