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Thread: Anklage gegen DE1-70844 wegen Bugusing

  1. #1

    Anklage gegen DE1-70844 wegen Bugusing

    Ich, DE-56500, klage hiermit DE1-70844 wegen Verstoßes gegen § 4.2, sowie § 4.5 der STNE-Spielregeln an.

    Der Spieler ist, nachdem ein berechtiger Spieler den Befehle /join-group de1-410 versehentlich mit Leerzeichen im Hauptkanal gepostet hat, in den Allykanal der Allianz 410 auf s1 gejoint.

    Der Bug wurde bereits am 22.01.2013 hier gemeldet. Ein Referenzfall ist hier zu finden.

    Beweise wurden an den GH-Account auf DE1 gesendet.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  2. #2
    /....close

  3. #3
    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist
    DE1-70844

    Verstoß gegen:
    §4.2, §4.5

    Urteil:
    DE1-70844 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln §4.2 , also Bugusing begangen.
    DE1-70844 erhält keine Strafe.

    Begründung:
    DE1-70844 wird trotz Bugusing nicht bestraft.
    Durch das mehrmaligen Posten des join Befehl von DE1-50692, kann man das als eine Einladung ansehen in den Kanal zu joinen.
    Ebenso ist nicht ersichtlich, ob ein Spieler für einen Kanal Zugang besitzt oder nicht.

    DE1-70844 sieht ein, dass sie sich fehlerhaft verhalten hat.

    Anmerkung:
    DE1-50692 erhält keine Strafe.
    Wäre es nicht der eigene Kanal, hätte man das als eine Anstiftung zum Bugusing zählen können.

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