Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE3-32565 (Conan1970)
DE3-30909 (Dragon)

wegen Verstoß gegen:
§2.2. und 2.3. der Spielregeln

Urteil:
DE3-32565
DE3-30909
hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln, werden DE3-32565 und DE3-30909 mit Accountlöschung bestraft .

Begründung:
Der GH gab jedem Beklagten die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern,da Aussagen der Beklagten im Urteil berücksichtigt werden.
Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt.