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Thread: Klage gegen DE3-32565 und DE3-30909

  1. #1

    Klage gegen DE3-32565 und DE3-30909

    unter Verdacht steht/stehen
    DE3-32565 (Conan1970)
    DE3-30909 (Dragon)


    wegen Verstoß gegen:
    DE3-32565 und DE3-30909 stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2 und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

  2. #2

    Re: Klage gegen DE3-32565 und DE3-30909

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE3-32565 (Conan1970)
    DE3-30909 (Dragon)

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und 2.3. der Spielregeln

    Urteil:
    DE3-32565
    DE3-30909
    hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln, werden DE3-32565 und DE3-30909 mit Accountlöschung bestraft .

    Begründung:
    Der GH gab jedem Beklagten die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern,da Aussagen der Beklagten im Urteil berücksichtigt werden.
    Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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