unter Verdacht steht
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
DE3-16610
steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen das SKN-Gesetzbuch
§ 3.1 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
unter Verdacht steht
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
DE3-16610
steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen das SKN-Gesetzbuch
§ 3.1 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
Last edited by Bero; 08-11-2013 at 06:51.
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
Closed for GH
Zuständiger Richter: Bero
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
§ 3.1 SKN-GB
Urteil:
DE3-16610 hat einen Verstoß gegen § 3.1 SKN-GB begangen,und wird hiermit verwarnt!
Das SKN wird/bleibt zensiert.
Last edited by darkside; 22-12-2013 at 13:52.
Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.