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Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-36375
DE3-36381
wegen Verstoß gegen
Spielregel §2.3
Urteil
DE3-36375 und DE3-36381 haben einen Verstoß gegen die Spieregel §2.3 begangen.
Gem. §5.1 der Spielregeln, werden DE3-36375 und DE3-36381 mit 7 Tagen Spielsperre bestraft.
Begründung
Die Angeklagten gaben den Verstoß zu und zeigten sich einsichtig.
Auch wenn beide getrennte PCs nutzen, ist eine gemeinsame Tablett-Nutzung nicht erlaubt.
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