Thema Fernmeldegeheimnis: § 88 Telekommunikationsgesetz

§ 88 Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.
Hier ist ausschließlich vom "Betreiber" bzw. "Dienstanbieter" die Rede. Der wäre in dem Falle STNE. Von den Teilnehmern ist hier nicht die Rede. Wäre auch schachsinnig, ich hab schon unzählige Male mit Dritten über ein Telefonat mit oder einen Brief/Email von irgendem diskutiert. Hab ich mich jetzt strafbar gemacht?

Zudem fürchte ich, dass meine Anregung falsch verstanden wurde. Ich erwäge nicht die Änderung etwaige Paragraphen, sondern das Hinzufügen weiterer. Den Zweck hat Lorrenzorro schon gut erläutert, da schließe ich mich an. Um das Query-Problem zu umgehen, könnte man den Paragraphen natürlich auch anders gestalten. Statt zu sagen "Alles kann weitergegeben werden, außer man markiert es so", kann man sagen "Nichts kann weitergegeben werden, außer man markiert es so.". Das wäre natürlich auch recht problematisch. Letztlich wäre es wohl am sinnvollsten, man würde hier differenzen, zwischen Ingame und Outgame, ähnlich wie mit RP und NON-RP. Spricht man darüber, wie doof man doch ne andere politische Gruppierung findet, ist das ingame, tauscht man Kuchenrezepte aus, outgame. Eine andere Alternative wäre, bestimmte Medien halt von der Weitergabe auszuschließen, und sich hier nur auf IGM's zu beziehen. Zu Deutsch: Nix darf ohne Zustimmung weitergegeben werden, außer IGM's, müssen markiert werden, um eine Weiterleitung zu vermeiden.

Ob DU Adama nun nichts bessere zu tun hast, musst du selber wissen. Im Moment habe ich grade fünf Minuten, um zu recherchieren und diesen Beitrag zu tippen.

Im vorliegenden Fall finde ich die Konsequenzen aus einem Urteil zudem etwas unvorteilhaft. Egal, ob die Angeklagte jetzt Schuldig gesprochen wird oder nicht - man schafft einen Präzendenzfall, an dem man sich zukünftig orientieren will. Im Falle "Schuldig" wird es den Effekt haben, das hunderte von Klagen kommen, in denen IGM's, Query-Inhalte, etc. etc. weitergegeben wurden. Man bedenke nur, was unsere Diplomaten die Hälfte der Zeit machen - IGM's tippseln und der eigenen Ally die Antworten zur Diskussion vorstellen. Entsprechend wäre wohl die beste und einfachste Möglichkeit, das Verfahren einfach ohne Urteil einzustellen. Zukünftige Prozesse können sich nach obigem Regelwerk richten.