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Thread: Anklage gegen DE1-34338

  1. #1

    Anklage gegen DE1-34338

    Klage von DE1-66264 gegen DE1-34338

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-34338

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-34338
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §§-3.5 und 3.9 begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

  2. #2
    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE1-34338

    wegen Verstoß gegen:
    §§ 3.5 und 3.9 der Spielregeln

    Urteil:
    DE1-34338 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §§-3.5 und 3.9 begangen.
    Gem.*§ 5.4 der Spielregeln, wird DE1-34338 mit 14 Tagen Spielsperre bestraft .

    Begründung:
    Der Spieler fällt schon immer durch seine unflätigen RP auf. Er ist wegen seinem Verhalten schon in alle öffentlichen Kanälen und auch im Chat gesperrt. Selbst in den Antworten auf die Klage an den GH kommt er nicht ohne herablassendes Verhalten aus. Dies ist so nicht hinnehmbar.
    Es ist auch nicht von Relevanz, dass es in der Menschheitsgeschichte so Vertreter gab, die auch nur mit Beleidigungen glänzten. Auch wenn Beleidigungen im RP vorkommen können, es ist nicht zu dulden, wenn diese das einzige Stilelement sind.

    Anmerkung:
    Eine Beleidigung eines RP-Chars ist auch jetzt nicht per se verboten, allerdings sollten diese im Rahmen bleiben.

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