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Thread: Anklage gegen DE3-41433

  1. #1

    Anklage gegen DE3-41433

    unter Verdacht steht/stehen
    DE3-41433

    wegen Verstoß gegen:
    DE3-41433
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die SKN-Gesetzbuch
    §2.3 und §2.7 begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage
    Last edited by darkside; 01-01-2015 at 14:40.

  2. #2
    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE3-41433

    wegen Verstoß gegen:
    §2.3 und §2.7 der SKN-Gesetzbuch

    Urteil:
    DE3-41433 hat/haben einen Verstoß gegen die SKN-Gesetzbuch
    §2.7 begangen.
    Gem. §6.1 der SKN-Gesetzbuch, wird DE3-41433 verwarnt.

    Vom Vorwurf gegen den Verstoß nach §2.3 wird der Spieler freigesprochen, da Credits inzwischen eine handelbare Ware sind.

    Begründung:
    Handelsaufforderungen gehören nicht in das SKN, sondern in den Kanal 100.

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