Quote Originally Posted by Floppi
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erklär mir mal bitte, wo das mit deutschen Recht vereinbar ist, dass ich mein Geld für eine nicht erbrachte Leistung nicht wiederbekomme?
Angenommen Tritop hört jetzt mit STNE auf wegen der willkürlichen Sperrung.

Willst du mir dann sagen, er habe kein Recht darauf, sein Geld zurück zu bekommen ?
albern..

Genau genommen hat er dieses Recht nicht nein.
Wenn man die ganze Situation aus dem Blinkwinkel des Rechtssystem sieht, so ist dies eine Kaufvertragsstörung.
Dies bedeutet als erstes muss Austausch/Reparatur oder wie beim FP alias Dienstleistung eine Entschädigung oder andere Vergütung gezahlt werden. Erst wenn diese nichts gebracht oder verweigert wird, sagt Vater Staat uns "Du darfst vom KV zurücktreten", weiterhin wurde hier gegen die Hausregeln, oder auch Spielregeln genannt, verstoßen. Daher ist dies keine willkürliche Sperrung, sondern eine legitime Maßnahme des Hausherren oder in diesem Fall auch Spielleitung genannt.
Um beim Beispiel der Bar/des Clubs zu bleiben.
Wenn du den Barkeeper und andere Gäste beleidigst und die Türsteher dich daraufhin raus werfen aber dein Bier noch halb voll hast du auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder gar Preisminderung/Entschädigung.

Sollte Tritop, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, aufgrund der Sperre aufhören so ist dies die Beendigung des Kaufvertrags seitens des Käufers.
Oder Kurz um, er trägt die Kosten dann selbst da er einen realen Geldwert als Entschädigung erhalten hat.