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Thread: Zufall oder kein Zufall ?

  1. #21

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by Floppi
    [...]
    erklär mir mal bitte, wo das mit deutschen Recht vereinbar ist, dass ich mein Geld für eine nicht erbrachte Leistung nicht wiederbekomme?
    Angenommen Tritop hört jetzt mit STNE auf wegen der willkürlichen Sperrung.

    Willst du mir dann sagen, er habe kein Recht darauf, sein Geld zurück zu bekommen ?
    albern..

    Genau genommen hat er dieses Recht nicht nein.
    Wenn man die ganze Situation aus dem Blinkwinkel des Rechtssystem sieht, so ist dies eine Kaufvertragsstörung.
    Dies bedeutet als erstes muss Austausch/Reparatur oder wie beim FP alias Dienstleistung eine Entschädigung oder andere Vergütung gezahlt werden. Erst wenn diese nichts gebracht oder verweigert wird, sagt Vater Staat uns "Du darfst vom KV zurücktreten", weiterhin wurde hier gegen die Hausregeln, oder auch Spielregeln genannt, verstoßen. Daher ist dies keine willkürliche Sperrung, sondern eine legitime Maßnahme des Hausherren oder in diesem Fall auch Spielleitung genannt.
    Um beim Beispiel der Bar/des Clubs zu bleiben.
    Wenn du den Barkeeper und andere Gäste beleidigst und die Türsteher dich daraufhin raus werfen aber dein Bier noch halb voll hast du auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder gar Preisminderung/Entschädigung.

    Sollte Tritop, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, aufgrund der Sperre aufhören so ist dies die Beendigung des Kaufvertrags seitens des Käufers.
    Oder Kurz um, er trägt die Kosten dann selbst da er einen realen Geldwert als Entschädigung erhalten hat.
    Mit freundlichen Grüßen

    Chung

    Leiter STNE Radio, STNE Delta News und LSR Operator
    http://radio.stne.net
    Chung@radio.stne.net
    IRC: #Radio , #Delta_News , #LSR

  2. #22

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by Floppi
    seit wann bricht so eine dusselige AGB deutsches Recht?
    Selbst wenn, dann, seit du bei der Anmeldung unter "Ich akzeptiere die Spielregeln" einen Haken gesetzt hast.

    Grüße.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  3. #23

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Hehe, dashki, das würde bedeuten, wenn in der AGB steht: "Du darfst deinen Mitspieler umbringen", dann dürftest du es machen??
    Ich glaube nicht Tim...

    @Chung, um mal bei dem Beispiel der Bar zu bleiben. Wenn ich von den Türstehern ohne Grund rausgeworfen werde, dann spricht man von Willkür. Angenommen die Türsteher schmeißen dich raus weil die glauben, dass du schwul bist und geben als Grund an, dass du nicht passend angezogen bist, die aber den angeblichen Grund nicht nachweisen können so ist dies nicht nur Willkür sondern Diskriminierung.

    Beides verstößt gegen Deutsches Recht und lässt sich meiner Meinung nach derzeit auf die Situation projizieren. Das wiederrum wäre mitunter ein weiterer Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Btw. ists doch auch so schon ein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten, da Arakis nicht auf Tritop reagiert.

    Was ich mich frage ist, ob das nu tatsächlich stimmt mit der Neuanmeldung!?

  4. #24

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Das mit den Neuanmeldungen stimmt,

    Der Letzte in der Siedlerliste hat sich am 13.11.2011 angemeldet.
    Was glauben sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen wissen würden, was hier los ist?

  5. #25

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by golx
    Hehe, dashki, das würde bedeuten, wenn in der AGB steht: "Du darfst deinen Mitspieler umbringen", dann dürftest du es machen??
    Ich glaube nicht Tim..
    Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
    AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
    Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses nicht gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht.
    Genauso wie eine Klausel "Wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Rechnung zahlt, haben wir [Hier Unternehmensnamen einsetzen] das Recht eine Preiserhöhung vorzunehmen die 400% beträgt." Da so eine Klausel Unverhältnismäßig ist, ist sie hinfällig.

    [...]
    @Chung, um mal bei dem Beispiel der Bar zu bleiben. Wenn ich von den Türstehern ohne Grund rausgeworfen werde, dann spricht man von Willkür. Angenommen die Türsteher schmeißen dich raus weil die glauben, dass du schwul bist und geben als Grund an, dass du nicht passend angezogen bist, die aber den angeblichen Grund nicht nachweisen können so ist dies nicht nur Willkür sondern Diskriminierung. [...]
    Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.

    Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.

    Beides verstößt gegen Deutsches Recht und lässt sich meiner Meinung nach derzeit auf die Situation projizieren. Das wiederrum wäre mitunter ein weiterer Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Btw. ists doch auch so schon ein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten, da Arakis nicht auf Tritop reagiert.
    Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
    Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Chung

    Leiter STNE Radio, STNE Delta News und LSR Operator
    http://radio.stne.net
    Chung@radio.stne.net
    IRC: #Radio , #Delta_News , #LSR

  6. #26

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by Chung
    ...
    Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
    AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
    Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht...
    Danke, dass du mir hierin übereinstimmst.

    [...]
    Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.
    Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.

    Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.
    Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.

    ...
    Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
    Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.
    Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
    Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
    Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.

    So genug off-topic...


    Also soll das Login Problem schon seit einer Woche auf allen Servern bestehen? Kann doch nicht so schwer sein so etwas schwerwiegendes in einer Woche zu beheben. Und das zu dieser Zeit!?


    Edit: Mir fällt gerade ein, dass das Bsp mit den Türstehern auch net passt, da man durch die pure Anwesenheit der Türsteher schon erkennen kann, dass nicht jeder die Bar/Kneipe/Disco betreten darf. Vielmehr müsste man sich einen Supermarkt vorstellen, wo ein ganz normaler Kunde von einem Verkäufer raus geschmissen wird.
    Zum Beispiel ein Deutscher wird aus dem türkischen Supermarkt raus geschmissen. Ist hier kein Eindeutiger Grund erkennbar, kann durchaus auf Diskriminierung geklagt werden.
    Diese Beispiele sind zwar überspitzt, sollen aber nur zeigen, dass es nicht in jedem Fall klar ist, ob das Hausrecht alleine ausreicht...

  7. #27

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Ich muss dir leider widersprechen, golx.

    Quote Originally Posted by golx
    Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches mach
    Von dieser Annahme in Bezug auf Ryu und Tritop auszugehen ist nicht korrekt. Laut den Ansichten der Spielleitung, sowie einer unbekannten Anzahl an Spielern, und im übrigen auch meiner, ist das Szenario wie folgt: Der Gast in der Bahn hat wiederholt die Fenster beschmiert, die Sitze beschädigt, und andere Fahrgäste angepöbelt. Wer diese Fahrgäste waren ist in dem Fall nicht relevant.
    Der Kunde im Supermarkt hat wiederholt Mobilar (Einkaufswagen etc.) beschädigt, und andere Kunden belästigt.

    In beiden Fällen können Bahnangestellte/Verkäufer das Hausrecht geltend machen, und die "Kunden" rauswerfen.

    Ein weiteres Beispiel ist das Fußballstadion: Der Verein kann Fans, egal was sie gemacht haben, Stadionverbot erteilen. Eine Begründung nicht notwendig. Ob der Fan nun ne Dauerkarte hat, oder nicht, ist egal.

    Grüße.
    Jack: "Mein IQ hat einen int32-Overflow ausgelöst und ist einmal um die Skala gewrappt!"
    ---
    Proximo: "Schonmal ein Haus gesehen dass fehlerfrei gebaut wurde? Dann stell dir mal vor du müsstest das Haus von einem Hühnerstall zu einer Luxusvilla umbauen
    OHNE dass die Hühner entkommen oder ihnen Kalt wird. Dann hast du eine Vorstellung davon wie programmieren funktioniert."

  8. #28

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by golx
    Edit: Mir fällt gerade ein, dass das Bsp mit den Türstehern auch net passt, da man durch die pure Anwesenheit der Türsteher schon erkennen kann, dass nicht jeder die Bar/Kneipe/Disco betreten darf. Vielmehr müsste man sich einen Supermarkt vorstellen, wo ein ganz normaler Kunde von einem Verkäufer raus geschmissen wird.
    Zum Beispiel ein Deutscher wird aus dem türkischen Supermarkt raus geschmissen. Ist hier kein Eindeutiger Grund erkennbar, kann durchaus auf Diskriminierung geklagt werden.
    Diese Beispiele sind zwar überspitzt, sollen aber nur zeigen, dass es nicht in jedem Fall klar ist, ob das Hausrecht alleine ausreicht...
    passt auch nicht da der Besitzer Hausrecht hat und jeden raus werfen kann.
    da weiter oben erwähnt wurde das es im Internet kein Hausrecht gibt solltet
    ihr eine passendere Analogie suchen. Fragt doch mal nen Advokaten was der
    da von hält bin mir sicher wenn ihr 20fragt werdet ihr 40Antworten bekommen.

  9. #29

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Scheinbar wurde es in meinen Beiträgen nicht deutlich. Meine Beispiele bezogen sich darauf, dass nach meinem dafür halten nicht erkenntlich ist, ob die tritop etc. tatsächlich etwas getan haben, da von der Spielleitung keine Beweise kamen. Worauf ich im übrigen auch gar nicht eingehen wollte, da wie jeder weiß, dass die SL dazu nicht verpflichtet ist.
    Des weiteren dienten die Beispiele nur der Erklärung, dass es durchaus nicht rechtens wäre, von einem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn keine Gründe vorliegen. Anders herum ist natürlich jedem klar, dass es Rechtens ist, wenn die SL von ihrem virtuellem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Gründe vorliegen. Das bestreite ich nicht und auch niemand sonst so glaube ich, weshalb ich deinen Widerspruch nicht verstehe Dashki, da ich dir sogar Zustimmen würde, wenn die Schoße auch wirklich so abgelaufen ist. Aber wie gesagt, das wollte ich gar nicht thematisieren.

    Zu deinem Beispiel mit dem Fußballstation wäre jedoch zu erwähnen, dass der der Fan unter Umständen und im Falle eines dauerhaften Hausverbots, das Recht auf die Rückerstattung seines investierten Geldes hätte.

    @Ipthey, natürlich kann ein Besitzer immer Gebrauch von seinem Hausrecht machen, nur muss er sich in meinen Beispielen darauf gefasst machen, dass er angeklagt wird und dann wie in dem Beispiel mit der Türkenbude wegen Rassismus verklagt wird.
    Im übrigen brauchst du dich nicht schlau zu machen, ob das Hausrecht aufs Internet übertragbar ist, denn nach einem Kölner Urteil vor paar Jahren, ist dem tatsächlich so.

    Und ums nochmal klar zu machen, ich möchte gar nicht das Urteil von der SL anfechten, da jegliche Beweise fehlen. Ich bemängel vielmehr, dass in einem so krassen Fall völlig darauf verzichtet wird eben diese Beweise vorzulegen. Denn so etwas verunsichert meiner Meinung nach den Großteil der community, egal ob se nu dafür oder dagegen ist.

  10. #30

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    zurück zum thema: seit gestern 21:52:37 gibt es wieder neue spieler

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