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Thread: DE1 Klage gegen DE1-68089 und DE1-67822

  1. #1

    DE1 Klage gegen DE1-68089 und DE1-67822

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-68089 (Quasir)
    DE1-67822 (Kvasir)

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-68089 (Quasir)
    DE1-67822 (Kvasir)
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und 2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

    die Accounts wurden unter der Option Protected gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: DE1 Klage gegen DE1-68089 und DE1-67822

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE1-68089 (Quasir)
    DE1-67822 (Kvasir)

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und 2.3. der Spielregeln

    Urteil:
    DE1-68089 (Quasir)
    DE1-67822 (Kvasir)
    hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln, DE1-67822 (Kvasir)mit Accountlöschung bestraft .
    Der Account DE1-68089 (Quasir) wird für 14 Tage = 336 Std gesperrt,die Accountsperre wird zur Bewährung ausgesetzt.

    Begründung:
    Der Beklagte konnte dem GH in seiner Stellungnahme glaubhaft machen das es sich hierbei nicht um Vorsatz des Multiaccounting handelte.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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