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Thread: Klage gegen DE4-13451 und DE4-19946

  1. #1

    Klage gegen DE4-13451 und DE4-19946

    unter Verdacht steht/stehen
    DE4-13451 (Siggn)
    DE4-19946 (Giaco)

    wegen Verstoß gegen:
    DE4-13451 (Siggn)
    DE4-19946 (Giaco)
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und 2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE4-13451 und DE4-19946

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-13451 (Siggn)
    DE4-19946 (Giaco)

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und 2.3. der Spielregeln

    Urteil:
    DE4-13451 und DE4-19946 werden Freigesprochen

    Begründung:
    Die Aussagen des/der Beklagten trugen wesentlich zur Bearbeitung des Falls bei.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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