Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-39729

wegen Verstoß gegen:
§3.5.der Spielregeln

Urteil:
DE1-39729 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.5.Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, Gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder Spiel eigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. RPG bleibt davon weitgehend unberührt und wird durch das SKNGB geregelt.
begangen.
gem. § 5.2.2 der Spielregeln, wird DE1-39729 hiermit verwarnt.

Begründung:
Die Aussagen des Beklagten wurden bei der Urteilsfindung angerechnet.

Anmerkung
Da beide Beteiligte sich nicht Vorbildhaft im Gespräch benommen haben,wird darum gebeten, dass zukünftig ein angemessenerer Umgangston zwischen den Parteien gefunden wird.