Urteil für Fall Nummer 4

Im oben genannten Fall entscheidet der Gerichtshof wie folgt:

Angeklagt sind:


DE1-35522 (Morgoth) und DE1-35375 (Lord Reskamesh)


Verstoß gegen:
§2 der STNE Spielregeln

Urteil:

DE1-35522 (Morgoth) und DE1-35375 (Lord Reskamesh) haben einen Verstoß gegen § 2 der STNE Spielregeln begangen. Die Nutzung der Möglichkeit „Online am Rechner eines Freundes“ ist im Forum zu melden.

Da es sich hier um einen einmaligen Verstoß handelt, wird Spieler DE1-35375 (Lord Reskamesh) verwarnt. DE1-35522 (Morgoth) wird es für ein halbes Jahr untersagt die Rubrik "Online am Rechner eines Freundes" zu nutzen.

Begründung:
Der Gerichtshof geht davon aus das es sich hierbei um ein Versäumnis des Angeklagten DE1-35375 (Lord Reskamesh) und bei DE1-35522 (Morgoth) um ein wiederholtes Versäumnis handelte, einen Besuch im Forum zu vermerken.