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Re: Multisammelklage DE-1
Urteil für Fall Nummer 4
Im oben genannten Fall entscheidet der Gerichtshof wie folgt:
Angeklagt sind:
DE1-35522 (Morgoth) und DE1-35375 (Lord Reskamesh)
Verstoß gegen:
§2 der STNE Spielregeln
Urteil:
DE1-35522 (Morgoth) und DE1-35375 (Lord Reskamesh) haben einen Verstoß gegen § 2 der STNE Spielregeln begangen. Die Nutzung der Möglichkeit „Online am Rechner eines Freundes“ ist im Forum zu melden.
Da es sich hier um einen einmaligen Verstoß handelt, wird Spieler DE1-35375 (Lord Reskamesh) verwarnt. DE1-35522 (Morgoth) wird es für ein halbes Jahr untersagt die Rubrik "Online am Rechner eines Freundes" zu nutzen.
Begründung:
Der Gerichtshof geht davon aus das es sich hierbei um ein Versäumnis des Angeklagten DE1-35375 (Lord Reskamesh) und bei DE1-35522 (Morgoth) um ein wiederholtes Versäumnis handelte, einen Besuch im Forum zu vermerken.
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