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Anklage gegen DE3-31603
Ich klage Spieler: 31603 eines Verstosses gegen § 3.3 der Spielregeln an.
Beweise wurden an den GH übermittelt.
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Re: Anklage gegen DE3-31603
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
-SONIC (DE3-31603)
Verstoß gegen:
Spielregeln
§ 3.3 Spielregeln
Urteil:
-SONIC (DE3-31603) hat einen Verstoß gegen die Spielregeln § 3.3 also Beleidigung begangen.
Der Spieler wird hiermit verwarnt.
Begründung:
Es ist eindeutig bewiesen, dass Sonic den Spieler Harrad Nexus der Grassi beleidigt hat. Dies stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Spielregeln und die guten Sitten dar.
Anmerkung:
Es wird ja wohl möglich sein, ohne Beleidigungen zu kommunizieren. Da es deine erste Anklage ist, wirst du nur verwarnt.
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