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Thread: Anklage gegen DE4- 23914 und DE4-23479

  1. #1

    Anklage gegen DE4- 23914 und DE4-23479

    unter Verdacht steht/stehen

    DE4- 23914
    DE4-23479

    wegen Verstoß gegen:
    DE4- 23914 und DE4-23479 stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 2.2 und § 2.3 - also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage "

    zuständiger Fenix

    Aufgrund der vorliegenden Beweislage erfolgte die Sperrung sofort.

  2. #2

    Re: Anklage gegen DE4- 23914 und DE4-23479

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt sind
    DE4-23479 und DE4-23914

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und §2.3., der Spielregeln

    Urteil:

    DE4-23479 und DE4-23914
    haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE4-23479 hiermit verwarnt.
    Außerdem wird DE4-23914 gelöscht.

    Begründung:
    Der Beklagte konnte dem GH glaubhaft machen, dass es sich hierbei nicht um den Vorsatz des Multiaccounting handelte.
    Es handelte sich hierbei um eine vom System nicht ausgeführte Löschung. Dieses Problem ist dem GH bekannt.
    Ich verweise hier auch noch darauf, dass man sich in solchen Fällen auch an den Support wenden kann, wenn Probleme auftauchen - Ticket reicht.
    Da es der erste Verstoß des Angeklagten ist, und er den Zweitaccount zugegeben hat, verzichtet der GH auf eine höhere Strafe oder eine Bewährungsstrafe.

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