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Thread: Klage gegen DE3-9471

  1. #1

    Klage gegen DE3-9471

    Hiermit klage ich DE3-9471 wegen Beleidigung im Chat gemäß § 3.3 der STNE-Spielregeln an.

    Ich fordere eine harte Strafe gegen den Angeklagten, da er immer wieder im Chat andeutet, dass man durch ihn körperliche Gewalt erfahren und an der Gesundheit Schaden erleiden würde, wenn man ihm im richtigen Leben begegnete. Zu diesem "Begegnen" lädt der Beklagte ein, indem er seine Adresse als IGM anbietet. Der Beklagte zeigt dieses gezielt provokante Verhalten regelmässig im Chat. Es ist keine direkte Spielregelverletzung, jedoch sehe ich mit solchen Äußerungen den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt und bitte das Gericht, dieses zu berücksichtigen.

    Beweise liegen der Spielleitung und dem GH vor.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE3-9471

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit den CMs wie folgt:

    Angeklagt ist
    Grek 1 | Warlord (DE3-9471)

    wegen Verstoß gegen
    § 3.3 der Spielregeln

    Urteil
    Über den Spieler werden 6 Stunden Chatsperre verhängt.
    Zusätzlich wird eine Spielsperre von 2 Wochen verhängt, deren Vollzug jedoch zur Bewährung ausgesetzt ist.
    Die Bewährungszeit beträgt 6 Monate.

    Begründung
    Es ist eindeutig bewiesen, dass Grek 1 | Warlord (DE3-9471) im InGameChat beleidigend geworden ist.
    Entsprechende Beweise liegen dem GH vor.

    Anmerkung
    Eine Entschuldigung von Grek 1 | Warlord (DE3-9471), falls noch nicht ergangen wäre hier angebracht.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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