Hiermit klage ich DE3-9471 wegen Beleidigung im Chat gemäß § 3.3 der STNE-Spielregeln an.

Ich fordere eine harte Strafe gegen den Angeklagten, da er immer wieder im Chat andeutet, dass man durch ihn körperliche Gewalt erfahren und an der Gesundheit Schaden erleiden würde, wenn man ihm im richtigen Leben begegnete. Zu diesem "Begegnen" lädt der Beklagte ein, indem er seine Adresse als IGM anbietet. Der Beklagte zeigt dieses gezielt provokante Verhalten regelmässig im Chat. Es ist keine direkte Spielregelverletzung, jedoch sehe ich mit solchen Äußerungen den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt und bitte das Gericht, dieses zu berücksichtigen.

Beweise liegen der Spielleitung und dem GH vor.