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Thread: Klage gegen DE1-68350

  1. #1

    Klage gegen DE1-68350

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-68350 (Drake c|_| Heineken*Racing c|_|)

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-68350 (Drake c|_| Heineken*Racing c|_|)
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §3.3. (Beleidigungen sind verboten.) begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE1-68350

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE1-68350 (Drake c|_| Heineken*Racing c|_|)

    wegen Verstoß gegen:
    §3.3. (Beleidigungen sind verboten.)r Spielregeln

    Urteil:
    DE1-68350 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §3.3. begangen.
    Gem. § 5.2.2. der Spielregeln, wird DE1-68350 hiermit verwarnt .

    Begründung:
    DE1-68350 hat sich per IGM bereits entschuldigt.

    Anmerkung:
    Es sollte ohne weiteres machbar sein einen angemessenen Umgangston zu pflegen.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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