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Thread: DE4-98 - Klage

  1. #1
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    DE4-98 - Klage

    3.1.1 "Dein Name darf nicht aus Bezeichnungen/Hinweisen/Sätzen bestehen, die auf
    extremistischen, verboten, verbrecherischen, verfassungsfeindlichen, sexuellen, anstößigen, beleidigenden oder andersartig befremdlichen Inhalt oder Zusammenhang deuten.1"
    [Der Schwarm] ( .Y. ) - DE4-98

    Es wird in Frage gestellt, ob dies ein zulässiger Name sein soll.

  2. #2

    Re: DE4-98 - Klage

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-98

    wegen Verstoß gegen:
    §3.1.1 der Spielregeln

    Urteil:
    DE4-98 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §3.1.1.(Dein Name darf nicht aus Bezeichnungen/Hinweisen/Sätzen bestehen, die auf
    extremistischen, verboten, verbrecherischen, verfassungsfeindlichen, sexuellen, anstößigen, beleidigenden oder andersartig befremdlichen Inhalt oder Zusammenhang deuten begangen.)
    Gem. § 5.2. der Spielregeln,wird DE4-98 hiermit verwarnt.

    Begründung:
    Nach einem klärenden Gespräch in STNE eigenen Medien hat DE4-98 seinen Verstoß eingesehen und seinen Namen geändert.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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