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Klage gegen DE3-32509 und DE3-85
unter Verdacht steht/stehen
DE3-32509 (qwertz)
DE3-85 (LEE vAN CLEEF)
wegen Verstoß gegen:
DE3-32509 und DE3-85 stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2 und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
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Re: Klage gegen DE3-32509 und DE3-85
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-32509
DE3-85
Urteil:
DE3-32509 und DE3-85 werden Freigesprochen.
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