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Thread: Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858

  1. #1

    Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage


    oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858

    zuständige Richter: XDagonX/Goner
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  3. #3

    Re: Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und §2.3.der Spielregeln

    Urteil:
    DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,werden DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920 hiermit gelöscht.


    Begründung:
    Der/Die Angeklagten haben die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Vorwurf des Multiaccountings nicht genutzt.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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