Hiermit Klage ich (DE4-6853) den Spieler Republic of Liberia (DE4-25845) an wegen Verstoss gegen §3.3, § 3.6 und § 3.2.2
Beweise wurden dem Account [ID: 6116] STNE_GH_DE4(NPC) zugesand.
MfG Nimrod
Hiermit Klage ich (DE4-6853) den Spieler Republic of Liberia (DE4-25845) an wegen Verstoss gegen §3.3, § 3.6 und § 3.2.2
Beweise wurden dem Account [ID: 6116] STNE_GH_DE4(NPC) zugesand.
MfG Nimrod
Closed for GH , zuständiger Richter Goner
Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE4-6853 Republic of Liberia
wegen Verstoß gegen:
§3.3, § 3.6 und § 3.2.2 der Spielregeln
Urteil:
DE4-6853 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.3, § 3.6 und § 3.2.2. begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE4-6853 hiermit mit einer ACC Sperre bestraft.
Die bestehende ACC Sperre wird angerechnet,daher gilt die Strafe als verbüßt.
Begründung:
Der Angeklagte wurde mehrfach darauf hingewiesen seine Ausdrucksform von sadistischer Rethorik im IGC zu unterlassen.
Bei weiteren Verstößen in jeglicher Form werden hier längere Sperren folgen die sich auf alle Accounts des Spielers beziehen.
Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.