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Thread: Klage gegen DE1-68470

  1. #1

    Klage gegen DE1-68470

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-68470

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-68470 steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 4.1.2 i.V.m § 4.1.1 also Bugusing begangen zu haben.

    Begründung:
    Besitzt mehr als einen Kolonieschiff

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

  2. #2

    Re: Klage gegen DE1-68470

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist

    DE-68470

    Verstoß gegen:
    § 4.1.2 i.V.m § 4.1.1 Spielregeln

    Urteil:
    DE-68470 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln§ 4.1.2 i.V.m § 4.1.1 also Bugusing begangen.
    Gem. § 5.3 Spielregeln, wird DE-68470 mit einer Charakter sperre von 2 Wochen auf Bewährung bestraft.

    Begründung:
    Da DE-68470 einsichtig war wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

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