Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-68350 (Drake c|_| Heineken*Racing c|_|)
wegen Verstoß gegen:
§3.3. (Beleidigungen sind verboten.)r Spielregeln
Urteil:
DE1-68350 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.3. begangen.
Gem. § 5.2.2. der Spielregeln, wird DE1-68350 hiermit verwarnt .
Begründung:
DE1-68350 hat sich per IGM bereits entschuldigt.
Anmerkung:
Es sollte ohne weiteres machbar sein einen angemessenen Umgangston zu pflegen.