Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-70635 (sternenfee)
und
DE1-70611 (STARWalker)

wegen Verstoß gegen:
DE1-70635 (sternenfee)
§2.3 (Spielmechanische Begriffe) SKN 399135
DE1-70611 (STARWalker)
§2.7 (Beitragszugehörigkeit) SKN 399239,SKN 399143,SKN 399148
des SKN-GB

Urteil:
DE1-70635 (sternenfee) und DE1-70611 (STARWalker) haben gegen o.g.genannte § des SKN-GB
verstoßen.
Gem. § 6. des SKN-GB,wird DE1-70635 (sternenfee) hiermit verwarnt,und
DE1-70611 (STARWalker) mit einer Schreibsperre von 504 Stunden in den SKN Kanälen 1, 2, 3 und 100 bestraft.

Begründung:
DE1-70635 (sternenfee) hat Ihr erstes SKN verfasst,und Ihren Verstoß via Ticket gemeldet.
DE1-70611 (STARWalker) o.g. Beiträge sind eher als SSKN zu werten da es sich um reine Monologe handelt,durch den
wiederholten Regel Verstoß erfolgte hier ein härteres Urteil.

Anmerkung:
Die o.g. genannten Beiträge werden/bleiben zensiert,vorsorglich zensierte Beiträge werden freigegeben.