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Anklage gegen DE3-5437
unter Verdacht steht/stehen
[TU] LCT-Empire (DE3-5437)
wegen Verstoß gegen:
steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.4 begangen zu haben.
Begründung
§3.4 besagt es ist nicht erlaubt sich als Mitglied der Spielleitung auszugeben
Anmerkung
Der Angeklagte hat sich selbst angezeigt.
Last edited by Goner; 26-01-2014 at 15:20.
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Urteil gegen DE3-5437
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-5437
wegen Verstoß gegen:
§3.4 der Spielregeln
Urteil:
DE3-5437 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln §3.4 begangen und wird mit 72 Stunden Chatsperre bestraft .
Begründung:
Da sich der Angeklagte sich selbst angezeigt hat und die Tatsache das durch die Strafhandlung kein wirklicher Schaden entstand,
wird von einen härten Urteil abgesehen
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