Originally Posted by Floppi
Genau genommen hat er dieses Recht nicht nein.
Wenn man die ganze Situation aus dem Blinkwinkel des Rechtssystem sieht, so ist dies eine Kaufvertragsstörung.
Dies bedeutet als erstes muss Austausch/Reparatur oder wie beim FP alias Dienstleistung eine Entschädigung oder andere Vergütung gezahlt werden. Erst wenn diese nichts gebracht oder verweigert wird, sagt Vater Staat uns "Du darfst vom KV zurücktreten", weiterhin wurde hier gegen die Hausregeln, oder auch Spielregeln genannt, verstoßen. Daher ist dies keine willkürliche Sperrung, sondern eine legitime Maßnahme des Hausherren oder in diesem Fall auch Spielleitung genannt.
Um beim Beispiel der Bar/des Clubs zu bleiben.
Wenn du den Barkeeper und andere Gäste beleidigst und die Türsteher dich daraufhin raus werfen aber dein Bier noch halb voll hast du auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder gar Preisminderung/Entschädigung.
Sollte Tritop, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, aufgrund der Sperre aufhören so ist dies die Beendigung des Kaufvertrags seitens des Käufers.
Oder Kurz um, er trägt die Kosten dann selbst da er einen realen Geldwert als Entschädigung erhalten hat.