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Klage gegen DE1-68341
unter Verdacht steht/stehen
scripofix DE1-68341
wegen Verstoß gegen:
scripofix DE1-68341
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die SKN-Gesetzbuch
§3.1 (Nicht-Rollenspiel-Beiträge)
Reine nichtrollenspielbezogene Beiträge sind nicht zulässig. Auch Beiträge, die ein Mindestmaß an Rollenspiel-Inhalten beinhalten, dennoch eher dazu dienen, nichtrollenspielbezogene Inhalte zu publizieren, fallen unter diese Regel.
begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
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Re: Klage gegen DE1-68341
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-68341
wegen Verstoß gegen:
§3.1 des SKN-Gesetzbuchs
Urteil:
DE1-68341 hat einen Verstoß gegen
§3.1 des SKN-Gesetzbuchs begangen.
Gem. § 6, 6.1. des SKN-Gesetzbuchs, wird DE1-68341 hiermit verwarnt .
Begründung:
Die Aussagen des Beklagten wurden im Strafmaß angerechnet,weiterhin wurde die SKN Erfahrung des Spielers berücksichtigt.
Anmerkung:
Falls es Euch möglich ist, lasst SKNs gegenlesen um Formfehler zu vermeiden.
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