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Thread: Klage gegen DE1-34338

  1. #1

    Klage gegen DE1-34338

    Ich DE1-29158 klage hiermit DE1-34338 wegen Regelverstoß gegen §3.7 an.

    Begründung: Der angeklagte Spieler hat ohne meine Zustimmung IGM's veröffentlicht, welche kein RPG enthalten.

    §3.7 besagt: Du darfst keine Inhalte aus Querys, Nachrichten, InGameMessage (IGM), persönlichen Nachrichten (PN) und allen anderen Medien von STNE, ohne die Zustimmung des Verfassers/Gesprächspartner veröffentlichen. RPG Inhalte sind davon ausgenommen.
    Klauseln, die eine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung beinhalten, sind verboten

    Die Beweise liegen offen im SKN Kanal 3439. Zeugen sind DE1-3823 sowie DE1-56500.
    Desweiteren wurden Screenshots erstellt.

    Der Angeklagte wurde von mir nicht informiert!

    -----------------------------------------------------------------------

    Klageerweiterung: Verstoß gegen §3.3 und §3.5

    Begründung: In den besagten InGameMessage bezeichnet er mehrfach Mitspieler als Bimbos. Dieses Wort steht im Deutschen für eine abwertende Bezeichnung für einen schwarzen Menschen.

    §3.3 und §3.5 besagen: - Beleidigungen sind verboten.
    - Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. RPG bleibt davon weitgehend unberührt und wird durch das SKNGB geregelt.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE1-34338

    Es fehlen noch die Beweise(IGMs von dir geschickt)

    /close

  3. #3

    Re: Klage gegen DE1-34338

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist
    DE1-34338

    wegen Verstoß gegen:
    §3.3, §3.5 und §3.7

    Urteil:

    DE1-34338 wird freigesprochen.

    Begründung:
    Der Kläger hat vor dem veröffentlichen der PN selbst verlauten lassen das diese veröffentlicht wird...

    Das Wort "Bimbo" wird auch heut zutage nicht abwertend gegen Schwarzhäutige gesehen.
    Es fiel im Zusammenhang mit Slots und da war es auch nicht gegen Schwarze gemeint.

    Anmerkung:
    Kurze Erklärung was mit §3.7 gemeint ist.
    IGMs,Query,PNs usw. sind private Nachrichten.
    IGC wo alle schreiben und lesen können sind keine private Nachrichten.
    Private Nachrichten dürfen weder weiter geben veröffentlicht oder zitiert werden,ohne Erlaubnis des Gesprächspartners.
    Nur bei Fakten braucht man keine Erlaubnis.
    Sonst ist das ein Verstoß gegen §3.7.

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