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Re: Klage gegen DE1-68470
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE-68470
Verstoß gegen:
§ 4.1.2 i.V.m § 4.1.1 Spielregeln
Urteil:
DE-68470 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln§ 4.1.2 i.V.m § 4.1.1 also Bugusing begangen.
Gem. § 5.3 Spielregeln, wird DE-68470 mit einer Charakter sperre von 2 Wochen auf Bewährung bestraft.
Begründung:
Da DE-68470 einsichtig war wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.
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