Ich DE1-25969 klage hiermit DE1-69983 des Angeklagten wegen Regelverstoß gegen §2.5 §3.3 5 und 7 an.
beweise liegen dem GH vor.
edit XDragonX : Betreff leicht geändert
Ich DE1-25969 klage hiermit DE1-69983 des Angeklagten wegen Regelverstoß gegen §2.5 §3.3 5 und 7 an.
beweise liegen dem GH vor.
edit XDragonX : Betreff leicht geändert
Nur einmal mit Profis arbeiten.
Auch die Wahrheit, sollte man vertragen und sich nicht davor drücken Diskussionen zu führen anstatt sie zu unterdrücken.
/closed4GH
zuständiger Richter: Bero
Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.
Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit der SL wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-69983
wegen Verstoß gegen
§2.5 §3.3 5 und 7 der Spielregeln
Urteil:
DE1-69983 wird vorläufig frei gesprochen.
Begründung:
Da lediglich Indizienbeweise vorliegen, wird hierbei, wie im Zweifel üblich, im Sinne des Angeklagten entschieden
Anmerkung:
Der Fall hat den Status ruhend.
Last edited by Bero; 31-01-2013 at 18:03.
semper fi
Achte gut auf diesen Tag, denn er ist das Leben -
das Leben allen Lebens.
"Libenter homines id, quod volunt, credunt."
(Die Menschen glauben gerne das, was sie wollen.)