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Klage gegen DE3-31621 und DE3-32358
unter Verdacht steht/stehen
DE3-31621 (William.T.Riker)
DE3-32358 (Brian)
wegen Verstoß gegen:
DE3-31621 und DE3-32358 stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2 und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
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Re: Klage gegen DE3-31621 und DE3-32358
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-31621
DE3-32358
Urteil:
DE3-31621 und DE3-32358 werden Freigesprochen.
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