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Klage gegen DE3-29308
Die SKNs im Chanel 1 mit der ID: 84850 und 84851 verstoßen gegen die Amtssprache Deutsch.
Ich beantrage daher die Löschung dieser sowie die Verwarnung des Erstellers, wenn er schon auf DE spielt, soll er sich öffentlich auch DE äußern.
"6. Du verpflichtest dich die Serversprache zu verwenden. Abgesehen von typischen RPG-Sprachen wie bspw. "Klingonisch", "Romulanisch", etc. sind Texte in der Serversprache zu erstellen."
Das Subjekt ist zudem ein Wiederholungstäter, auch im IGC hält er sich nicht an die Amtssprache.
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Re: Klage gegen DE3-29308
Beide SKN werden zensiert.
Im DE3 IGC ist es erlaubt englisch zu schreiben, solange es nicht durchgehend nur noch englisch geschrieben wird.
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Re: Klage gegen DE3-29308
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-29308
Verstoß gegen:
§3.6
Urteil:
DE3-29308 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln §3.6 begangen und erhält eine Verwarnung.
Begründung:
Ingame darf nur in Deutsch oder in typischen RPG-Sprachen wie bsp "Klingonisch" geschrieben werden.
Im DE3 IGC ist es erlaubt englisch zu schreiben, solange es nicht durchgehend nur noch englisch geschrieben wird.
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