Hallo geschätztes Gericht,

da ein diskretes Gespräch mit dem zuständigen Richter keine Wirkung hatte, gehe ich nun auf diese, offizielle Weise, an das Problem heran.

Im vorliegenden Fall - Klage gegen Faktor XXIII Renegade (DE3-18667) - wurden vom Gericht eindeutige Form- und Verfahrensfehler gemacht.

Der Kläger - DE3-7957 - schrieb in seiner Anklage:
Das benutzen des Items, um eine Station im feindlichen Sektor zu setzen und aktiv anzugreifen:
Obwohl es möglich ist, ist es nicht angedacht, dass man die fertige Station mit Hilfe des Wurmloch Items für einen aktiven Angriff in einem weit entfernten Sektor benutzt.
Das Gericht ging jedoch auf diesen Teil der Anklage im Urteilsspruch nicht ein:
Faktor XXIII Renegade (DE3-18667) wird freigesprochen, da es sich hier nicht um einen Bug handelt. Es ist grundsätzlich möglich mit dem WL- Item eine Station überall hin zu setzen. Dies ist nur 1x pro Station möglich, unabhängig davon ob sie schonmal zerstört wurde.

Nach der Zerstörung ist das WL- Item nicht mehr nachbaubar für den Siedler und er muss wie jeder andere einen TUG zum Nachbau nutzen.
Desweiteren schrieb der Kläger:
Dieser Vorgang ist schon seit längerem im Bugforum hinterlegt und somit für jeden einsehbar.
viewtopic.php?f=7&t=778&p=4672&hilit=wurmloch#p467 2
Im verlinkten Thread ist eindeutig Jacks Aussage zu diesem Vorgang dargelegt:
[22:49:13] <St. Raxa'cor (DE4-77)> btw: WL-Sprung löst keinen Einflug-KT aus?
[22:49:22] <[ADMIN] JACK (DE4-22619)> nope
[22:49:29] <St. Raxa'cor (DE4-77)> gut, gut...
[22:49:35] <St. Raxa'cor (DE4-77)> Bug, oder Feature?
[22:49:42] <[ADMIN] JACK (DE4-22619)> könnt ich aber mal einbauen...
[22:49:49] <[ADMIN] JACK (DE4-22619)> wenn ich ma weis wie^^
[22:49:52] <[ADMIN] JACK (DE4-22619)> "bug"
Da dies von der Spielleitung nicht dementiert wurde, was bei einigen vermeintlichen Bugs durchaus geschah, muss davon ausgegangen werden, dass diese Aussage korrekt, und für die Spielleitung und das Gericht bindend ist.

Zu diesem Sachverhalt lautet der entsprechende Absatz im Urteil:
Das das WL- Item nun auch als Kampf-Taktik genutzt wird, ist zwar nicht die feine "englische" Art, aber durchaus von der SL so erlaubt.
Der markierte Teil ist schlichtweg falsch. Da hierauf das gesamte Urteil aufgebaut ist, ist selbiges somit hinfällig.

Aus diesem Grund muss der Fall, trotz der einstigen Abschaffung der Revision, neu aufgerollt werden.

Da das Gericht allerdings in diesem Fall, wie in diesem Thread deutlich wird, offenbar nicht entscheidungsfähig ist, muss die Spielleitung, gemäß § 5, Absatz 4, Punkt 6 der STNE-Spielregeln: "Im Streitfall liegt das letzte Wort bei der Spielleitung." die Urteilsfindung übernehmen.

Anmerkung: Ich habe persönlich nichts gegen den Angeklagten, noch kenne ich den Kläger, allerdings ist es mMn absolut unzulässig, dass der Gerichtshof offenbar nach Gutdünken Urteile fällt, ohne sich ernsthaft mit dem Fall auseinanderzusetzen, wie hier offenbar geschehen. Zudem wird in dem Revisionsthread, der auf meine Initiative über Fenix entstanden ist, nur vehement darauf gepocht, dass es keine Revision gibt, nicht jedoch auf die sachlichen Argumente eingegangen. Dies ist mMn ebenfalls unzulässig. Das Gericht ist nicht unfehlbar, und muss, falls ein Fehler gemacht wurde, dazu auch stehen, und eine Ausnahme bzgl. der Revisionsregelungen machen, zumal dies nicht der erste Fall ist, in dem das Urteil entgegen der Rechtsauffassung vieler gefällt wurde. Ansonsten ist das gesamte Gericht eine Farce, die der Spielleitung die Arbeit eher erschwert, denn erleichtert. Zudem wird durch solche Fehler das öffentliche Bild, dass das Gericht unfähig sei, noch verstärkt. Allerdings denke ich auch, dass, wenn das Gericht ordentlich arbeitet - was durch die uneingeschränkte Aufmerksamkeit des Leiters, der momentan drei oder mehr Aufgaben in STNE innehat, und dann wegen Überbelastung keine Zeit für den Gerichtshof hat, erreicht wird - und vorallem eine Revision zulässt, durchaus hilfreich für STNE ist. Im jetzigen Zustand ist der STNE-Gerichtshof mMn allerdings untragbar.


Mit freundlichen Grüßen.
DE1-56500, DE4-77.